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Förderbedingungen Die anne-fischer-stiftung fördert kulturelle Dialoge und Grenzüberschreitungen in lokalen, überregionalen und internationalen Zusammenhängen. • Die Projektidee muss im Sinne unserer Förderphilosophie mit dem Depot in Zusammenhang stehen. • Die Antragstellenden werden aufgefordert, zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel zu nutzen. • Die Anträge sind jeweils bis zum 31. Oktober für das folgende Jahr beim Vorstand der anne-fischer-stiftung einzureichen. • über die Verwendung nicht verausgabter oder zurück geflossener Mittel wird jeweils im Juni entschieden. Anträge hierfür sind bis zum 31.Mai beim Vorstand einzureichen.
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